Die Milltek hat eine ECE Zulassung. Das bedeutet sie gilt sozusagen als Ersatzteil. Sie darft nicht lauter sein als Serie eingetragen ist. Die 86db Erhöhung gibt es nur in Verbindung mit der LE Software und wurde nur dafür extra geprüft. Keine Ahnung woher dein Gutachten stammt.
Entsprechend bist Du mit den 86 dB wahrscheinlich von der Lautstärke her sehr viel legaler unterwegs als andere mit dem GR ![]()
Und hier wird es eben wieder mal unschön. Ich verstehe die Freude über das eingetragene höhere Standgeräusch. Aber eigentlich ist das Unrecht. Wenn sich das wirklich wegen eines sehr teuren Versicherungsfalles mal jemand genauer anschaut ist diese Eintragung einfach nicht legal.
Ich bin aber jetzt echt aus diesem Thema raus, betrifft mich einfach alles nicht.
Vielleicht braucht mein GRY einen lauten Auspuff wenn mein daily elektrisch ist.
Morgen fahre ich erstmal mit der Sacklauten Sky Team monkey zur DEKRA. Euro 3 aber fast schon unangenehm laut. Naja mit dem Teil muss man so sehr auffallen wie es geht. Und wird trotzdem noch übersehen und unterschätzt
Ich finde es vor allen für die LE Besitzer etwas unschön, weil die 86 dB mit der Milltek waren noch ein klarer Unterschied der LE zum normalen GR
Das erste was passieren wird ist wohl dass die Eintragung angezweifelt wird, wenn ein Streckenposten merkt Dass die db Werte angehoben wurden…
Ich verstehe die „Aufregung“ mancher hier nicht, dass @MOD-GR22 die 86 dB der LE-Software/Milltek Combo eingetragen bekommen hat, obwohl er keine LE hat.
Daran ist nicht mal etwas Illegal, dass die DB im Fahrzeugschein geändert wurden.
Einige Sachen sind tatsächlich noch im Ermessen des Prüfers.
Es ist nun mal so, dass die LE Software nur das Drehmoment verändert, nicht die PS-Zahl.
So kann man Argumentieren, dass es nicht gerecht ist, für die LE 86 dB einzutragen aber beim „normalen“ gar nichts.
Denn: rein Technisch verändert sich 0,0 bei der LE-Software, was die produzierte Lautstärke anbelangt, so weit ich weiß.
Keine höhere Einspritzung von Benzin, keine andere Verdichtung, kein höherer Ladedruck, …
Wenn man sich die Software von MPS holt, wird über deren Gutachten die dB auf 84 mit Milltek angehoben und im Fahrzeugschein so eingetragen… Ups. (Mehr Ladedruck, mehr Benzin eingespritzt & co.)
Ist das also auch automatisch Illegal, weil die Milltek ja ein ECE-Teil ist?
Sehr schön geschrieben. Vielen Dank dafür. Der gleichen Meinung bin ich auch. Wenn der Prüfer sich alles ansieht und für gut befindet, warum soll er dann nicht 86 dB(A) eintragen dürfen. Dafür ist er doch ein Sachverständiger oder?
Dann muss dieser Posten sich aber richtig gut auskennen und warum soll er das tun wenn man zwei Seiten Kfz Schein hat? Ich glaube das trauen sich die wenigsten…
[quote=„Wubziz, post:66, topic:1164“]
Wenn man sich die Software von MPS holt, wird über deren Gutachten die dB auf 84 mit Milltek angehoben und im Fahrzeugschein so eingetragen…
[/quote] Ich denke die Eintragungen bei MPS oder anderen Tunern ist in Kombination mit der Eventuri (daher auch die DB Erhöhung).
Doppelpost gelöscht
Ja, es ist das Grundprinzip der abe Teile das sich eben keine Werte ändern. Es gilt was ab Werk angegeben ist plus die 5db Messtoleranz.
Wenn bei der freiwilligen Eintragung von ABE Teilen Werte geändert werden ist das offensichtlich falsch.
Ob das jemand merkt ist eine andere Frage.
Oft machen die Leute auf dem Straßenverkehrsamt auch krasse Fehler. Ich hatte kurzzeitig Papiere für eine Vespa mit 1720ccm. Gerade bei einer Änderung der Lautstärke kann ich nur empfehlen das sehr genau zu prüfen was die abtippen.
Konkret kann man legal die Werte ändern wenn man irgendwas anderes als nur ABE Teile anbaut. Und das dann geprüft ist und vom Fahrgeräusch passt.
Das Standgeräusch wird dann eingetragen um der Polizei eine einfache Überprüfung zu ermöglichen.
Ich weiss nicht ob das heute Koch so ist, aber früher war das Standgeräusch nicht begrenzt. Sie ersten gax-r 750 mit serienmäßigee Klappe hatten 106db im Stand. Das war einfach nur ekelhaft laut. Aber damals legal
Eine Standgeräuscherhöhung ist mit einer Leistungssteigerung legal bis zum Fahrgeräuschgrenzwert möglich. Auch eine Drehmomenterhöhung fällt unter Leistungssteigerung. Ist keine Leistungssteigerung eingetragen ist die Standgeräuscherhöhung nicht zulässig. Es sollen schon Zulassungen der LE Version bei der Büdenlungsbehörde abgeleht worden sein, da ein falscher Fahrgeräuschgrenzwert im Gutachten stehen soll.
Messen auf Höhe des Auslasses…
Letztes Update. War gestern beim TÜV und habe messen lassen. Zwar war die Anlage nicht richtig heiß gefahren, sondern nur „betriebswarm“, aber mit einem geeichten Messgerät kamen „nur“ links 84 und rechts 87 dB(A) hinten raus. Also viel wind um nichts… ABER: Wenn die Polizei mal messen würde (die haben witzigerweise keine geeichten Messgeräte habe ich jetzt herausgefunden) dann können hier auch 90 oder 91 dB(A) herauskommen, wenn ich gerade vom Heizen komme. Fakt ist, nicht auffällig fahren in der Stadt, dann sollte auch nichts passieren… Grüße und schöne Osterfeiertage!
Die Messung von der Polizei hat so oder so keine Gültigkeit weil kein geeichtes Messgerät und b die Bedingungen für die Messung auch nicht dem geprüften Verfahren entspricht. Und das wissen die eigentlich ganz genau. Aber Sie können eine Nachmessung verlangen beim TÜV oder wie bei Uns der MFK. Aber dann hast Du dich sicher wie so ein AMG oder BMW pop pop pop Fahrer verhalten und dann ist es auch zurecht.
Ich hate jetzt eigentlich immer abgeänderte und eher laute Anlagen drauf, und das ab Turbo und da hatte ich nur in den 95 bis 2000 Jahre Probleme, und das war aber weil ich mich auch bei den Kontrollen wie ein Arsch aufgeführt habe. Heute weiss ich wie mit der Polizei umzugehen habe und wenn man sie mit Respekt und Anstand behandelt kommt das auch retour von Ihnen.
Meistens, ich hatte da leider schon andere…
Im Alltag hast du wohl Recht. Wenn du in so eine Schwerpunkt Kontrolle gerätst sieht das anders aus
