Ich kann nur sagen, was der Verkäufer von sich gegeben hat. Ob es stimmt, keine Ahnung… Kam mir auch etwas seltsam vor. Er meinte das Fahrwerk kommt direkt aus dem Rennsport von der WRC… da hier aber jeder anscheinend was anderes vom Händler erzählt bekommt, kann man letztlich sagen, man weiß so viel wie zuvor…
Ich weiß auch gar nicht, ob ich ein Rallye Fahrwerk wollen würde… Eiin Alleinstellungsmerkmal wärs sicherlich, aber for daily use?
Ich war vorhin bei 2 Händler und einer von denen hat mir aus einem Schreiben vorgelesen, dass sie dem Kunden sagen sollen, das der LE sich äußerlich nicht zum normalen HPP unterscheidet… Also das selbe, was RPMcMurphy auch meinte
Haben die Dir was vom Fahrwerk gesagt?
Nur, dass die sich melden und fragen werden, wie man sein Fahrwerk haben will. Mehr auch nicht. Bei dem einen Händler hat der Verkäufer gesagt, dass die das in der Werkstatt vor Ort dann anpassen. Aber der wusste bis dahin auch noch garnicht, dass es den GR als LE geben wird. Also sind wir dann gemeinsam sein Schreiben durch gegangen
Das jeder ausliefernder Händler kurz vor der Auslieferung am Fahrwerk herumschraubt , kann ich mir persönlich nicht vorstellen, da wären die Spreizungen in der auszuführenden Qualität in meinen Augen viel zu groß, das entspricht nicht einem Weltkonzern. Daher glaube ich nicht, das dass so in der Art kommt.
Entweder werden die Fahrzeuge alle vor Auslieferung nochmal in einer „GR Halle“ nach Kundenwunsch vorkonfiguriert und gehen dann erst an die Händler.
Ich kann mir schon vorstellen, dass das vor Ort gemacht wird. Allerdings nicht so individuell, wie sich das Manche hier vorstellen, das geht einfach gar nicht (Händler-know-how, Kunden-know-how, technisch und Zeitaufwand gesehen).
Wenn es aber z.B. 5 verschiedene Fertig-Abstimmungen als Vorschlag gäbe (nur eine Vermutung von mir!), dann kann der Händler vor Ort das ganz easy in ein paar Minuten einstellen.
‚Landstrasse‘ heisst dann (wiederrum als Beispiel!) Zugstufe 3 einstellen, Druckstufe 5 (das sind ja für gewöhnlich fertige Rastungen). Ob das FW dann noch vermessen und der Sturz eingestellt wird (sofern am FW überhaupt möglich!), das könnten dann schon wieder nur die wenigsten Händler (wird also vermutlich nicht passieren).
Die Vermutung von mir ist deckungsgleich mit der von GR8.
Mein Händler konnte mir dazu leider noch nix sagen. Info seitens Toyota ist ja auch erst für Anfang 24 avisiert.
Einen Tag, das reicht. Nein, die Garantie verfällt nicht aber der TÜV läuft seit dem ersten Tag der Zulassung ab.
Servas,
I muss gestehen, dass mich die individuelle Fahrwerksabstimmung völlig kalt lässt. Bin mit dem Serien-Fahrwerk mehr als zufrieden und sehe persönlich keinen Grund, daran irgendwas ändern zu wollen. Falls diese Fahrwerksabstimmung wirklich das einzige „Gimmick“ (neben einer Plakette) an der LE ist, dann behalte ich meinen „normalen“ GR und gebe meine LE an jemanden ab der das mehr wertschätzen kann als ich.
Falls noch jemand Interesse hat,würde Ich meine Quote abgeben.
Zum Listenpreis inklusive Überführung,diese wäre also geschenkt.
Servus,
nachdem ich mich im Dez- 2020 nach einer ausgiebigen Probefahrt mit dem GR
für ein anderes KFZ entschieden hatte, habe ich nach erfolgreicher Bewerbung
heute den Kaufvertrag unterschrieben
Er wird weiss werden
BTW: Grundausstattungspreis war damals ca. 3.000€ weniger
Grüsse aus dem Süden
Christian
P.S.: Abstimmung ist durchgeführt
Ich habe mich bisschen erkundigt und die Supra hatte damals auch eine LE mit einer Stückzahl von 200 Fahrzeugen. Natürlich kann man ein Yaris GR und eine Supra nicht miteinander vergleichen. Aber man kann sich die Limitierung anschauen. Da haben die damals auch nur eine Weiß-Metallic Lackierung + rote Außenspiegelkappen, Sportpaket mit aktivem Sperrdifferenzial, adaptivem Fahrwerk sowie Hochleistungsbremsen und Schmiedefelgen gehabt. Die Limitierung wurde mit einer Aufschrift im Innenraum „1/200“ kenntlich gemacht.
Die LE hat wohl 8k mehr als die Basis gekostet und wird im aktuellen Gebrauchtwagenmarkt nicht deutlich höher gehandelt sondern eher gleich.
Es soll jetzt kein vergleich sein aber vllt kann man sich das bisschen zusammenreimen, wie die Limitierung beim Yaris ausfallen könnte.
Also die Inserate bei „kleinanzeigen“ haben inzwischen durchaus eine längere Verweildauer.
Dort hast du evtl. mehr Reichweite als hier…
Hallo zusammen!
Ich habe mich nach erfolgreicher Bewerbung um einen GR Yaris LE hier angemeldet und heute bestellt. Vielen Dank für Euren Input zu diesem Auto.
Da ich noch keinen GR Yaris habe (habe ich damals verpasst, Auto war dann nicht mehr bestellbar), war das die beste Möglichkeit, überhaupt einen als Erstbesitz zu bekommen.
Im Gegensatz zu anderen habe ich keinerlei Pflichten zur Anmeldung, Haltedauer, Vertragsstrafe in meiner Bestellung. Es wurde das normale Bestellformular verwendet inkl. AGB. Es gab noch dazu einen kleinen Rabatt (Skonto 3%) und auch meine Überführungskosten bewegen sich am unteren Ende des hier genannten Intervalls.
Betrachtet man dann noch die geringe Lieferfrist, war die Entscheidung schnell gefällt. Ich bin froh, meinen Fahrzeugbestand um die LE ergänzen zu können.
In der Händlerinfo stand, dass die Fahrwerkseinstellung durch den ausliefernden Händler vorgenommen wird. Der Verkäufer und ich waren uns einig, dass das nicht funktionieren dürfte. Aussage eines Monteurs des Händlers: „Da müsste schon jemand von Gazoo Racing vorbeikommen.“
Ich glaube, dass Toyota den Preis schon rechtfertigen, uns also nicht enttäuschen wird. Wir werden sehen.
Bis dahin freue ich mich, dieses faszinierende Auto zu einem nach Marktlage guten Preis gekauft zu haben. Ebenso freue ich mich auf die ersten Ausfahrten. Wer weiß, wie lange so etwas noch gebaut werden wird.
Mit sportlichen Grüßen
N4S
Könnte wohl möglich ein GR Yaris Ralley für den deutschen Markt sein?!
Die gab’s meines Wissens in Australien auch schon. LE, weiss und rot.
Gibt ein paar tolle Videos auf YouTube.
Auf jeden Fall sehr interessant.
hpp in schwarz nr. 240…
So, ich hab jetzt mal nachgelesen.
Wie geschrieben ist direkt auf der „verbindlichen Bestellung“ = ganz normaler Toyota-Standardvordruck nichts dergleichen vereinbart.
Im Kleingedruckten habe ich lediglich unter „V. Abnahme“ etwas gefunden, was sich ggf. damit in Zusammenhang bringen lässt:
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Die juristische Interpretation der Begriffe abzunehmen bzw. Nichtabnahme überlasse ich gerne euch. Das ist nicht meine Kernkompetenz…
Mir ist’s egal - ich möchte das Auto ja ohnehin fahren und für etwaiges Wegstellen wäre eine (Tages-)Zulassung für mich (!) unerheblich.
Die Idee dass es sich um dieses Rallye Modell handeln könnte, ähnlich wie es in Australien auf dem Markt gebracht worden ist, ist gar nicht so abwegig. Warum sollen die das Rad neu erfinden, nur um in Deutschland ein Paar Sondermodelle auf den Markt zu werfen.
Was beinhaltet denn das australische Sondermodell?
was genau unterscheidet die australische GR Yaris Rallye vom normalen GR Yaris mit HPP?
Gab es bei der bei der australischen GR Yaris Rallye auch ne extra LE?
Wenn ja was sind da die Unterschiede zum normalen GR Yaris mit HPP?
Konnte auf die Schnelle nix finden
Danke

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% der Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Mein Händler hat mir das so erklärt, dass es ein Rundschreiben von Toyota gibt, dort steht explizit, dass des Händlerkonto mit 5.000 € belastet wird, wenn nicht der Besteller das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen auf sich zulässt.
LE’s können also tatsächlich nur von den 300 glücklichen in Erstbesitz genommen werden, außer es wäre jemand bereit die Vertragsstrafe zu übernehmen.