Der GR Yaris Limited Edition bringt mich hierher

also mir persönlich wäre das fahrwerk schon lieber als diese abstimmung von gaspedalkennlinie usw., aber das beißt sich doch dann mit dem schreiben hier oder nicht? :smiley:

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550.000 Yen sind ca. 3.400,-€ das würde mit dem Aufpreis gut passen.

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Wäre dies dann besonders hart? Ich hätte schon gerne noch etwas Komfort. Meine Bandscheiben würden es danken.

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Bestellung Ende Dezember

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Ist ein Gewindefahrwerk wie Öhlins, KW, …

Kannst du super Weich einstellen lassen (S-Klasse Gefühl) oder Steinhart.

Gegen eine Abweichung vom Bild hätte ich persönlich nichts

Ich habe mal gegoogelt, MPS schreibt, „Auf weichster Stufe bleibt der Serienkomfort komplett erhalten.“

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Vielen Dank für die Hintergrund-Info.

Wenn es nur dabei bliebe, hätte sich das Alleinstellungsmerkmal dann leider erledigt.

Man kaufe sich einen von aktuell massenweise verfügbaren neuen GRY aus der „Abschlussproduktion“ (auch noch in anderer Farbe) und lasse sich dann das identische Nachrüst-Fahrwerk zum annähernd gleichen Preis wie der „WRC-Triple-Aufpreis“ einbauen.

Einziger Unterschied wäre dann evtl. noch ein fehlendes Aufkleberchen und/oder Plakette.

Dann ist mir auch klar, dass es da noch „Sondermodelle LE“ zu kaufen gibt.Wo ist der Anreiz?

Ich will einfach nicht glauben, dass sich Toyota so ne Nummer traut!

TOYOTA, ihr macht’s euch schon selber schwer…

Blöderweise freu’ ich mich immer noch… :grin:

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Vielleicht gibt es hier Foren-Mitglieder mit Juristischem Background:
Wenn so eine ähnliche Verbindliche Bestellung alles ist was man von Toyota bekommen hat (keine Bestellbestätigung) und man sich entscheiden sollte, das Fahrzeug doch noch stornieren zu wollen,. Reicht es dann aus, seinem Händler per Einschreiben-Rückschein über die Stornierung aufgrund von Frist-Überschreitung zu informieren oder sollte man sich doch lieber erst mit einem Anwalt zusammen setzen?
Insbesondere, wenn man nicht plant auf den FL zu wechseln, sondern sein Geld anderweitig zu verprassen.

Wurde ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart? Auf dem zettel steht zumindest keiner.

Auf meiner Bestellung steht „unverbindlich: 07/24“

nö,
bei mir ist Liefertermin ist „unverbindlich“ angekreuzt, ohne weitere Angabe.

In den angehängten Neuwagen-Verkufsbedingungen steht dann im Paragraf I 1.
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen (…) gebunden. (…) Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näherbezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. …

Ich habe keinen juristischen Background. Auch ich habe aber mehrere Wochen lang keine Bestellbestätigung seitens Toyota erhalten und konnte durch eine einfache Email an meinen Händler/Verkäufer mit Angabe von Beweggründen eine Stornierung ohne weitere Auflagen (z. B. Vertragsstrafe, Wechsel auf FL o. Ä.) erreichen. Wenn ich mich recht an die vorherigen Postings erinnere hat das mindestens ein weiteres Forenmitglied so geschildert.

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Das folgende stellt nur meine persönliche Meinung dar, und ist keine juristische Beratung:

Die Bestellung-3Wochen-Kaufvertrag-Problematik wurde ja hier schon oft angesprochen.
Dein Vorschlag mit Einschreiben ist gut (mail sollte in juristischen Dingen nie das Mittel der Wahl sein, von ‚haben wir nicht bekommen‘ bis ‚wie sollen wir den Absender verifizieren‘ könnte da einiges als Ausrede kommen). Noch besser fände ich hinzugehen und miteinander zu sprechen. Auch wenn man Recht hat möchte man doch dass es geschmeidig über die Bühne geht. Im ‚Gepäck‘ das (Einschreiben-)Schreiben, dessen Empfang man sich dort bestätigen lässt, falls sie Dir keine ‚jawohl, storniert‘ Bestätigung ausstellen. Am besten noch jemand als Verstärkung/Zeugen mitnehmen, wenns geht Nicht-Familie. Und immer schön freundlich bleiben…

Anwalt ist natürlich die noch bessere und bequemere Lösung. Dann als Tip aber im Vorfeld darauf bestehen dass nach Stunden (nicht ‚Gegenstands-/Streitwert‘ , das wäre prozentual zum Auto-Kaufpreis) abgerechnet wird, das kann man vereinbaren. Dürfte allerdings trotzdem paar Hunderter kosten.

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Ohne die Bedingungen vorliegen zu haben, würde ich sagen, dass dann nach 3 Wochen ohne Bestätigung oder Lieferung kein Vertrag zustande gekommen ist, denn nach Ablauf der drei Wochen, wird eine allenfalls verspätete Annahme durch den Verkäufer als neues Angebot gewertet, welches wiederum von dem Käufer erneut angenommen werden muss. Anderenfalls entsteht kein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Es ist also gar kein „Storno“ nötig, das wäre auch gar nicht möglich. Ich würde höflich in einem Brief darauf hinweisen, dass du, nachdem die Bestellung seinerseits nicht fristgerecht angekommen wurde oder das Auto geliefert wurde, auf ein neurerliches Angebot verzichtest und das Auto nicht mehr kaufen wirst. Natürlich alles ohne Gewähr.

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Auch eine Bestellung ist ein Vertrag (mit einseitiger Pflicht), aber es entsteht eben kein Kaufvertrag wenn die Bestellung nicht innerhalb 3 Wochen angenommen wurde (so wurde dieser Passus hier zumindest mehrfach zitiert).
Sagtest Du nicht an anderer Stelle, Du bist Jurist? Sapeterich schreibt oben, dass bisher eben keine Bestätigung kam (und damit eben kein Entstehen des Kaufvertrages).

Wiederrum: Nur meine Meinung.

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Also ich weiß ja nicht was ihr für „Backpfeifen“ als Händler habt, aber mein Händler hat mir 2 Tage nachdem ich unterschrieben habe per Mail bestätigt, dass die Order von Toyota Deutschland angenommen und angelegt wurde (später kam auch noch eine kurze Nachricht dass die Order für Feb Produktion gebucht ist). Das Erste vor der Klammer ist meiner Meinung nach schon ausreichend und dann kommt man nicht mehr so einfach raus (meine nicht-juristische Meinung).

Bei meiner GR86 Bestellung damals war es anders, hier war das Ordersystem nicht geöffnet und auch klar kommuniziert dass - solange die Order nicht im System ist - kein Vertrag zustande kommt…ich habe dann sogar eine Preiserhöhung mitgenommen…(hätte ich damals bevor die Order angelegt wurde stornieren wollen, hätte das auch ganz einfach ohne Diskussion geklappt)…aber sobald eine Order angelegt wurde und das so an Euch kommuniziert ist, ist meiner Meinung nach der Vertrag „angenommen“. Und Euer Händler sollte euch doch Bescheid geben „dass nun alles gebucht ist/passt“. Wenn er das nicht gemacht hat ist er selber Schuld :smile:

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Die Einstellungen von 1-10 könnten dann aber immer nur in der Werkstatt angepasst werden oder?

Von nur einem Fahrwerk halte ich persönlich gar nichts :slightly_frowning_face:

Die Leute die damit Track fahren, würden sich sicherlich lieber ihr eigenes Fahrwerk wählen…und für Leute wie mich die einfach sportlich im Alltag fahren wollen und das Auto gekauft haben, weil das Konzept halt geil ist und mit Rally-Genen, da ist für mich klar, dass ich es auf „Serienstand“ belasse, denn härter würde ich es nicht wollen.

Auch sieht man das Fahrwerk im Alltag (optisch) ja nicht, ich hätte mir gewünscht dass man jedes Mal wenn man einsteigt (oder von außen) spürt, das es was „Besonderes“ ist, zB durch ein Alcantara-Lenkrad oder Recaro-Sitz (oder Anbauteile), die es viel günstiger als das Fahrwerk auch im GR Zubehörprogramm gibt. Und für so „sportliche Alltagsfahrer“ wie mich würde man eine Anpassung an der Gaspedalkennlinie und Lenkeinstellung gepaart mit dem Allrad-Torque-Split sicherlich viel mehr spüren als das Fahrwerk (vor allem wenn man es nicht viel härter stellt ;-)…aber schauen wir mal was schlussendlich kommt…ich freue mich dennoch einen vFL GR Yaris ergattert zu haben…die Mud Flaps und ein Gurney für den Dachspoiler (mit ABE) liegen schon zuhause :slight_smile:

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Meine Befürchtung wäre dann auch, dass ich das Fahrwerk auf der weichsten Einstellung lassen müsste. Somit eigentlich kein Mehrwert :frowning: