Das Gutachten umfasst alles was für uns wichtig ist. Jeder Prüfer mit Befugnissen als amtlich anerkannter Sachverständiger oder mit Betrauung des Technischen Dienst kann damit die Abnahme Problemlos durchführen.
Ich habe von vielen Seiten gehört das Leute sich damit schwer getan haben. Das ist immer dann so wenn beim Händler vor Ort ein Prüfer ist der diese Befugnisse nicht hat.
In ca 8 Fällen konnte ich Händlern entsprechende Befugnissträger empfehlen. Sie haben ja frei Wahl wen sie nehmen. Letztlich können sie aber auch zu jeder Technischen Prüfstelle fahren. Dort geht es immer. Es ist aber halt 19.2 und nicht 19.3. das macht einen erheblichen Unterschied der hier natürlich nicht jedem geläufig sein wird.
Da ich selbst auch im Prüfbereich unterwegs bin und im Dezember 23 einen LE bestellt habe, hab ich konstant versucht so gut es geht hier aufzuklären als klar war was wir bekommen. Das es Problematisch werden könnte wenn sich Dinge beeinflussen ist aber immer so. Da ist zb. Bei der Auspuffanlage mit Eventuri der Brot und Butter Prüfer meist raus da ein PI das ohne TD Befugnisse nicht darf. Hinzu kommt eine Geräuschmessung für die er ein geeichtes Schallpegelmessgerät benötigt und eine entsprechende Prüffläche. Das heißt im Umkehrschluss Aufwand und Kosten.
Ist bei der LE in Verbindung mit der Milltek (ECE-Zulassung) und im Fahrzeugschein mit Eingetragen auch noch die HJS-Downpipe erlaubt? Wenn ja, müsste diese eingetragen werden?
Außerdem kann man noch Ansaugungen mit ABE oder Teilegutachten legal mit mit verbauen? (Allgemein und LE bezogen)
Sind EG Teile mit ECE kombinierbar und müssen nicht abgenommen werden? (Allgemein und LE bezogen)
Gilt die LE-Software als Leistungssteigerung oder als „Fahrleistungsoptimierung“ und gibt es da einen Unterschied? Die PS-Leistung bleibt ja gleich und alle Gutachten sind für den GRY mit 261PS… gilt das dann weiterhin alles wie gehabt?
Ich weiß viele Fragen, ich versuchs halt einfach mal wenn hier jemand Fachmann und „LE-Betroffener“ zugleich ist.
Deshalb habe ich das bislang nicht dazu geschrieben da ich genau darauf leider keine Antworten geben möchte. Ich bin in vielen Foren all meiner Fshrzeuge und könnte sonst 24/7 als Frage beantwortet Ehrenamtlich tätig sein weil meine Antworten oft nicht das aussagen was die Leute hören wollen. Oft wissen viele es besser und da jeder Prüfer sozusagen in einem gewissen Ermessensspielraum arbeitet wird eine Entscheidung oft je nach Prüfer eine andere sein. Wichtig ist das egal was ihr vorhabt zu eurem Prüfer fahrt. Abklärt was der benötigt und das so umsetzt. Dann klappt das auch.
Keiner wird sich aber in die Nesseln setzen im günstigen Internet Krempel einzutragen wo es nur Materialgutachten und Unbedenklichkeitsbrscheinigungen gibt.
Bsp. Downpipe um es zum Ende zu bringen. Hat diese eine ABE geprüft für den LE. Nein. Dann Eintragung. Gibt es ein Gutachten für den LE. Nein. Dann wird es schwieriger.
Ist eine Leistungssteigerung zu erwarten oder Änderung von Abgas und Geräuschvorschriften. Ja
Dann wird es teuer und aufwendig. Oder billig und wertlos wenn es mal auf dem abschlepper landet und bei der Eintragung nicht alles akribisch dokumentiert wurde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die HJS Downpipe in Verbindung mit LE Software und Milltek getestet wurde. Mein Toyota Händler hat mit die Optionen Liste vorgelesen als ich die LE abgeholt habe. Läuft dann aber wahrscheinlich wieder darauf hinaus, dass man die bei Toyota kaufen und einbauen lassen muss, da nur dort das Gutachten vorliegt.
Mein Händler hat mir gesagt, dass die HJS Downpipe bei der LE nicht eingetragen werden muss, da dies eine Zulasssung für den GRY mit 261 PS hat und meiner damit in das ECE-Gutachten der Downpipe fällt. Trotz Änderung der Software. Die Software wäre auch keine Leistungssteigerung sondern eine Optimierung!?
Die Milltek ist übrigens schon verbaut und mit eingetragen.
Genau das widerspricht sich aber. Warum wurde denn die Milltek eingetragen? Die hat genauso eine ECE Zulassung für den GRY mit 261PS. Die Software ist keine Leistungssteigerung - wurde aber trotzdem eingetragen.
Das Ganze ist irgenwie sehr undurchsichtig. Ich hatte auch erst überlegt noch die Downpipe zu verbauen aber werde es einfach lassen.
„We are same same, but different, But still same.“
Für mich ist das immer noch ein Versagen von Toyota und dem Marketing. Das hätte man auch vor Zulassung der Fahrzeuge integrieren können. Das wir in Deutschland recht restriktiv mit sowas umgehen ist ja schon länger bekannt.
Nein wurde zu 100% nicht getestet. Macht auch keinen Sinn da viel zu wenig Abnehmer. Toyota wird die sicher auch nicht in ihr Programm mit aufnehmen. Warum sollten die für einen Muster Prpfbericht Geld ausgeben bei privat gekauftem Zubehör das nicht mal die Garantie aufrecht erhält.
Wenn du das einfach so reinbaust ist das fahren mit erloschener BE. Man könnte sagen egal merkt keiner. Aber damit ist deine Garantie weg und vermutlich auch dein Kasko Schutz.
Wer genug im Sparstrumpf hat kann so was ja riskieren.
was soll denn die zusätzliche Fahrwerkseinstellung denn noch bringen durch neue aufgespielte Software
bei GR-Yaris WRC Triple Edition?
wenn schon der normale GR-Yaris schon standart
„mittels Drehschalter vor der Sechsgang-Handschaltung lässt sich die Kraftverteilung von 60:40 („Normal“) über 50:50 („Track“)
bis hin zu 30:70 („Sport“) regeln.“
Ich war gestern bei meinem Händler als einer von der DEKRA da war.
Der hat seinen Kollegen der die Eintragung gemacht hat angerufen,im Bildern vom Auspuff geschickt.
Darauf ist der Prüfer mit neuen Papieren vom DEKRA Stützpunkt gekommen und hat die mir übergeben.
Jetzt muss ich nur zusehen, das der Fahrzeugbrief von der Bank zum Straßenverkehrsamt kommen.
Bei einer §19(2) i.V.m. §21 StVZO musst Du den Brief mitbringen. Und Du bekommst auch einen Neuen, aber ob das immer so ist, selbst wenn sich z.B. die Motorleistung nicht ändert?