Der GR Yaris Limited Edition bringt mich hierher

Dann frag ihn doch bitte mal, wie er eine spätere Zulassung mit den ab 7.7. geänderten Zulassungsvorschriften hinbekommen wird.
Vorgeschriebener vorbereiteter Alkohol-Tester, Assi-Systeme und so. Entwickelt er für ein paar Handvoll Autos extra Nachrüst-Systeme, die nicht nach ‚nachträglich‘ aussehen?

Ernsthaft, ist ein wichtiger Punkt! Selbst Porsche hat den Verbrenner-Macan wegen dieser Problematik vorzeitig eingestellt. Wäre interessant zu wissen, ob/wie Toyota da eine Lösung gefunden hat (habe ich meine Zweifel).
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Das wäre ja absoluter worst-case. Sowohl ‚kundenspezifisch‘ als auch ‚optional‘ und ‚setup‘ damit vermutlich erfüllt, aber die allerdünnste Nummer abgeliefert.

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Wie sollte man da sich dann auch richtig entscheiden können, welche Federrate man wählt? Ohne Fahreindruck?

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Stimmt, deswegen habe ich ‚nur Federn‘ auch immer für unwahrscheinlich gehalten (stattdessen FW, welches man jederzeit verstellen kann).
ODER ein event, wo der interessierte Käufer die verschiedenen Möglichkeiten probefahren kann.
ODER es geht einfach nur um ‚höher‘ oder ‚tiefer‘.

(Moralisch) enttäuschend blieben ‚nur Federn‘ aber schon… Bleiben wir mal guter Dinge, dass da (mindestens) ein verstellbares FW kommen wird.

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Alle die, die der Meinung sind, keine Auftragsbestätigung bekommen zu haben: Habt ihr wirklich keine bekommen? :smiley: Ich hab gerade mit meinem Händler telefoniert und musste auf Hinweis von ihm während meines Telefonats feststellen, dass ich doch eine in schriftlicher Form mit der verbindlichen Bestellung bekommen habe. Also für mich gibt es erstmal kein Zurück… :melting_face:

Autohändler verwenden bei der Neuwagenbestellung fast immer eine sog. verbindliche Bestellung. Mit der Unterschrift ist der Kunde daran meist für drei Wochen gebunden. Steht das Fahrzeug beim Verkäufer auf dem Hof, verkürzt sich die Frist auf zehn Tage. Lassen Sie sich daher mit der Unterschrift Zeit, wenn Sie Ihr Wunschauto gefunden haben.

Wie kommt der Kaufvertrag zustande?

Aus der Bestellung wird erst dann ein Kaufvertrag, wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb von drei Wochen (oder zehn Tagen) schriftlich bestätigt oder das Auto liefert.

Weicht die Bestätigung von Ihrer Bestellung ab (z.B. andere Ausstattung, höherer Preis), kommt kein Vertrag zustande. Eine geänderte Bestätigung ist ein neues Angebot des Verkäufers. Sie können es annehmen oder ablehnen.

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Wie sollen sie die Vorschriften beim Facelift einhalten :sweat_smile: gibt bestimmt wieder Lücken bei denn Vorschriften. Vielleicht deswegen der begrenze Verkauf vom Facelift momentan das man erst ab einer bestimmten Menge eines Models alles erfüllen muss wer weiß das schon :joy:

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Ja, es gibt Ausnahmen für Kleinserien oder auslaufende Serien.

Anhang V

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0858

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Ich verstehe Deine Frage nicht, natürlich werden die Zulassungsvorschriften beim facelift eingehalten werden, das Auto wurde (auch dahingehend) verändert.

Hier geht es um die Reste vom vFL (LE = HPP) , der die geforderten Änderungen für Zulassung ab 7.7. eben (bisher) nicht vollständig hat.
Ein über 25.000 Stück Auto ist keine Kleinserie.

Und Eisbaer1, wäre es nicht sinnvoll auf einen speziellen Punkt Deines 218 Seiten langen links hinzuweisen? Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass Porsche zu däml. war, eine solche ‚kann weiterlaufen‘ Vorschrift (die ja die komplette generelle Vorschrift sinnlos machen würde, da jeder Hersteller einfach die alten Modelle bis sonstwann weiterlaufen lassen würde) zu kennen.

Ich bin und werde jetzt auch kein Jurist, aber aus meiner Sicht ist doch die Karre zugelassen (EU-typgenehmigt) seit mindestens 2020.
Darum ist doch der Juli 2024 für die Karre (VFL) völlig uninteressant.

Ein FL wird doch auf:
a) den Vorgänger basierend typgenehmigt - je nach dem wie groß die Änderungen sind
b) in Kleinserie gebaut (die werden von dem keine 25000 Stück bauen - das schaffen die „CO2-Ausstoss zur Fahrzeugmasse“ nicht **)

** darum sterben die anderen Kleinwagen: Ignis, Fiesta,…

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Das habe ich genau gemeint. Dank dir. Endlich mal jemand der das versteht das Toyota da keinen Druck hat und es nichts bringt andere auf zu stacheln

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Ihr denkt da viel zu verkrampft… der Hersteller kann (relativ) entspannt für solche Fälle beim KBA Ausnahmegenehmigungen beantragen um die Fahrzeuge auch später zuzulassen…
Wird schon beim GR86 so gehandhabt und bei anderen Herstellern auch.

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Sorry, sehe ich nicht so. Die Zulassungsvorschriften ändern sich, und die jeweils aktuellen (!) sind einzuhalten.
Man darf heute auch kein Auto mehr ohne Gurt oder mit den (nicht-eingehaltenen) Emissionsgrenzen von vor einigen Jahren Neu-zulassen, auch wenn diese Autos zB 1965 bzw 1990 jeweils legal zulassungsfähig waren. Irgendwann sind jeweils Änderungs-Stichtage. Und die gelten dann (laut dem was ich so alles gelesen und auch von Händlern erklärt bekommen habe, was natürlich auch falsch sein kann) ausdrücklich für alle Neuzulassungen. Also sowohl für vFL, als auch für FL. Ab dem genannten Datum.
Einen BMW Z1 von 1990, der noch nie zugelassen war, bekommt man zB heute nicht mehr legal neuzugelassen (da sind es die Abgasnormen, aber gleiches Prinzip, das Auto entspricht nicht den heutigen Zulassungsvorschriften).

Und egal ob die Kleinserien-Grenze nun 300 oder 1.000 Autos ist, beides wird von Toyota für den GRY für Europa überschritten. Das Argument dürfte also schwierig sein…

Aber wir werden’s sehen, vielleicht bekommt ja Tijay eine (verbindliche, möglichst schriftliche) Aussage seines Händlers, der das ja auch behauptet haben soll.

Ich hoffe ja eh für euch alle, dass das hier nur akademische Diskussionen sind, und ihr alle Ende Mai eure Autos habt!
:innocent:

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Toyota - Umgang mit seinen Kunden bei WRC Triple Edition

  • mir ist alles egal , wie Toyota den WRC Triple Edition vermarktet, hauptsache ich bekomme das Auto
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  • ich finde es Nicht gut , wie Toyota bei WRC Triple Edition mit seinen Kunden umgeht, insbesondere die schlechte Information auch über Mehrwert
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Ich frage mich welchen Grund es gibt mit der Auslieferung noch lange zu warten. Der größte Teil der LE steht schon in Zeebrugge rum und langweilt sich.
Spätestens wenn wirklich alle 300 in Zeebrugge sind sollte Toyota zügig ausliefern. Wüsste sonst echt nicht auf was sie sonst noch warten wollen.

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Die werden doch alle in der Kalenderwoche 22 ausgeliefert mit Tickets fürs 24h Rennen :clown_face:

Tatsächlich geht es bei dem Termin am 07.07.24 (Stufe B der EU Änderung nicht um die Typengenehmigung, sondern um die Neuzulassung. Die EU Änderungen gibt es in verschiedenen Stufen. Na, steht alles in den Dokumenten, wenn man sich das reinziehen will. Ausnahmen, Kleinserien o.ä. Sind nochmal was anderes.

Ich rate davon ab. Euer Auto wird fristgerecht geliefert.

Und wie immer gilt etwas anderes für Premium Hersteller :slight_smile: Das merkt man ja auch in der Versicherung. Manch ein neuer Porsche ist übrigens auch schon seit 10 Jahren typengenehmigt, man soll’s nicht glauben.

Mir ist es mittlerweile egal, wann und ob die Karre (überhaupt) kommt.
Die Luft und der Spaß sind raus.

Ich kann nach wie vor nicht verstehen, wie hier manche Stimmung und Hoffnung geschürt hatten, das unsere LE eine Ogier ode Kalle Edition werden.
Oder mit Flügel oder sonstigen Modifikationen (RECARO Sitzen, etc.) kommt.

Gekauft wurde ein innen wie außen „normaler“ HPP… Mit Lieferung im Frühsommer.
Und den haben wir nach meinem Verständnis im Juni auch noch😉

Aber hier wurde alles schon zig Mal geschrieben und wiederholt und jeder hat seine eigene Sicht der Lage.

Einige haben gedacht, sie machen den Mega -Schnapper.
Aber hey: keiner wurde gezwungen, die Bestellung zu unterbreiten.

Ich freue mich nach wie vor über meine LE😄

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Der Fun kommt wieder, wenn die Möhre da ist. Ihr wartet ja erst einige Wochen :slight_smile:

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seh ich genau so. hier das munkeln war eigentlich nur zur vorfreude gedacht, das eigentliche highlight kommt erst im „frühsommer“ :smiley:

ich wär dafür, dass man mal langsam ein LE treffen in erwägung zieht. komplementäre partyhüte oder taschentücher solls je nach laune geben :joy: