AUSPUFFANLAGE Entscheidungsfindung

Ja das stimmt. Die Pogea Anlage darf nicht mit einer Ansaugung o.ä. zusammen gefahren werden. Für mich persönlich kein Problem, will ich eh nicht einbauen. Muss jeder selber wissen.

Definitiv, wundert mich nur wieso.

Bei Aulitzky geht es, bei Grail geht es, …

Wollte die Pogea auch zuerst, aber nach der Ansaugthematik ist diese AGA für mich komplett vom Tisch.

Moin,

wisst Ihr, ob ich die original Auspuffanlage in den Yaris bekomme?
Das ist ja, zumindest auf Bildern, die ich gefunden habe, ein Teil.

Besten Dank schon mal

Ja, ist möglich, habe ich auch gemacht. Allerdings hat das Autohaus die Anlage irgendwie reingeschoben bis fast zum Navi und ich bin mit dem Ding an der Hüfte heimgefahren :rofl:

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Ich hab sie mit dem Transporter geholt. Das Teil ist schon ganz schön sperrig.

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Darf ich einmal kurz fragen was ihr mit der Original-Anlage macht?

Die wird wohl ewig irgenwo rumliegen :man_shrugging:
Der von der Ninja liegt seit 15 Jahren in der Garage :rofl:

Ja genau. Ich dachte auch, ich brauche die mal wieder und neulich habe ich 3 originale Auspuffs von Mopeds und Autos verschrottet.

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Ok, geht zur Not also irgendwie rein. Danke euch!

Naja sagen wir mal so, in der ECE-Zulassung von Aulitzky steht rein gar nichts von einer Kombination in Verbindung mit irgendeiner Ansaugung.

Dort wo die Kombination tatsächlich steht, ist in der ABE von Eventuri selbst.

Dort steht: wurde in Verbindung mit folgenden Abgasanlagen geprüft…

Beschwerden müsste man sich daher eher bei den Ansaugherstellern, was moralisch schwierig sein dürfte, weil sowohl Kombinationsgutachten, als auch ECE-und EG-Genehmigungen viel Zeit und ettliche Zehntausend Euro kosten, weshalb entsprechende Systeme meist auch ziemlich Teuer an den Endkunden verkauft werden müssen, um das ganze irgendwo rentabel halten zu können.

Grundsätzlich gilt aber auch: Hat die Ansaugung eine Zulassung und die Abgasanlage eine ECE/EG-Genehmigung, ist das in Verbindung legal, ob es nun ein Kombinationsgutachten gibt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Nein leider falsch. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit alle Teile welche eine Zulassung haben einzutragen und Sie damit zu legalisieren. (Bei Teilen ohne Zulassung geht das ja eh nicht.)

Man darf aber z.B. Teile kombinieren welche alle eine ECE-Zulassung besitzen, da alle nach dem selben Prüfschema zugelassen wurden. Meiner Meinung nach gibt es keine Ansaugung mit einer ECE-Freigabe.
Man darf aber auch z.B. keine Teile kombinieren wenn die Einen eine EWG und die Anderen eine ECE-Zulassung haben. (z.B. HJS Downpipe - ECE-, mit Inox-Car Endschalldämpfer - EWG-Gutachten)
Teile die ein Teilegutachten zur Eintragung haben müssen immer durch den TÜV-Prüfer abgenommen werden, welcher dann die weiteren (Tuning-)Umbauten auf Zulassungsfähigkeit bewertet. Es wird kaum Prüfer geben, die eine Ansaugung eintragen wenn nicht im Teilegutachten explizit die Verwendung von „Nicht-Originalteilen“ erlaubt wird. Die Möglichkeit irgendwelche Prüfung durchzuführen, welche mehrere 10Tsd. Euro kosten könnten lasse ich mal außen vor.
Bei der LE wird das ganze vermutlich noch komplizierter da eine andere Motorsoftware aufgespielt wurde, als die Originale mit denen alle Gutachten bisher erstellt wurden.

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Ich weiß nicht wie das bei euch ist, bei uns wäre das so als Bullshit zu bezeichnen.
Ich war letzten Donnerstag erst bei der technischen Prüfstelle und habe alles abnehmen lassen. EG/ECE-Zulassung wird als Ersatzteil behandelt: bedeutet es kann ohne jegliche Eintragung 1:1 gegen das Serienteil ausgetauscht werden.
Sprich selbst wenn meine Eventuri nicht mit der Aulitzky in Kombination abgenommen wäre, hätte ich nur die Ansaugung nach ABE eintragen müssen, da die Abgasanlage als Serienteil betrachtet wird und Eintragungsfrei ist/bleibt.

Es macht auch absolut keinen Sinn Abgasanlagen mit EG-/ECE-ZULASSUNG einzutragen, weil der Hersteller bereits ein Zulassungsprüfverfahren durchlaufen hat und ein einzelner Sachverständiger dir dann auch Fahrgeräusch- und Abgasmessungen berechnen müsste um das ganze nachverfolgen und eintragen zu können. Deshalb trägt man solche Baugruppen mit entsprechender Zulassung auch nicht mehr in den Fahrzeugschein ein, weil sie wie bereits gesagt, schon für dein Modell abgenommen sind.

So sehe ich das auch. Aber am Beispiel der Milltek sieht man ja, dass sie eben doch viel lauter ist als die originale Tröte. ECE hin oder her, selbst wenn der originale Auspuff die eingetragenen db Werte reißt ist es illegal.

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Das ist richtig, dennoch hatte Miltek ja die Möglichkeit mittels DB-Killer nachzubessern, auch ist es manchmal möglich mit vergleichsweise wenig Aufwand eine DB-Erhöhung im Standgasbereich eintragen zulassen (im Vergleich zu einer Fahrgeräuschmessung) da der Standgaswert immer als Referenzwert gilt.
Bei einer DB-Messung durch die Polizei ist widerum immer fraglich unter welchen Bedingungen diese statt findet, Abstand zum Fahrzeug, abstand zu naheliegenden Gebäuden (Rückschall) etc. da kann man fast immer gegen vorgehen, wenn die Herrschaften etwas bemängeln wollen.

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Also bei uns in Bayern ist es garantiert so wie oben geschrieben.
Ich kann mir beim besten Willen aber auch nicht vorstellen, dass die Vorgaben in anderen Bundesländern in diesem Fall anders sind.

Man kann ganz sicher nicht ECE und EG bzw. EWG wild miteinander kombinieren und auch die Teilegutachten gelten sicher nicht für ECE bzw. EWG/EG Teile…

Tut mir leid falls du dich gleich persönlich angegriffen fühlen solltest, aber du solltest dich schlau machen bevor du schreibst und etwas in den Raum wirfst.

Die ehemalige Bezeichnung EWG gibt es nämlich gar nicht mehr, diese wurde umbenannt in EG-Zulassung und das bereits 1993

So da hätten wir nur noch 2 Begriffe zu klären: ECE- und EG-Genehmigung. Und diese zwei Begriffe sind überraschenderweise ein- und das Selbe nämlich einmal Englisch und einmal Deutsch abgekürzt.

Ob du es dir also vorstellen kannst oder nicht alle 3 Bezeichnungen sind ein und die Selbe Zulassungsart und damit sehr wohl wild kombinierbar.

P.S. ein kurzer Blick in google schafft Aufklärung und auch wenn Bayern gerne eine Extrawurst spielt, reden wir hier von europäischen Recht, welches natürlich auch Verbindlich für das BL Bayern gilt.

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Also dir braucht nix leid tun. Fühle mich nicht persönlich angegriffen und möchte hier auch keinen persönlich angreifen.

Bitte nimm dir mal 6 Minuten Zeit und sehe dir das folgende Video an:

Ich weiß das Thema ist etwas verzwickt und viele Verkäufer von Tuningteilen sind den Kunden nicht gerade ehrlich dahingehend was kombiniert werden darf und was nicht. Mir auch schon so gegangen, wenn die aber merken, dass man sich auskennt lenken die auch schnell wieder ein.

Wie gesagt ich bin mir sicher, dass das was ich oben geschrieben habe auch genauso zutrifft. Ich möchte aber eben nicht, dass sich hier falsch Infos sammeln.
Nix für ungut. Von mir aus soll jeder machen was er will.

So wie die das in dem Video vortragen, so ist auch mein Kenntnisstand. Wenn jemand das aber widerlegen kann dann gerne. Ich möchte darauf nicht beharren. Ich möchte aber eine vertrauenserweckende Quelle.

Also bei Minute 2:18 - 2:45 sagt er ganz klar das ECE + ECE gar kein Problem ist.
Das er EWG überhaupt anspricht, da wie gesagt bereits seit 1993 der Begriff geändert wurde, ist schon fragwürdig. Desweiteren führt er nur auf das er sich selbst unsicher ist ob eine Kombination zwischen ECE und EG abgenommen werden müsste. Aber Überraschung nicht jeder Sachverständige ist Fit in dem Thema und schon gar nicht die Beamten in Blau.
Das bestätigen Verkehrsrechtschutzanwälte, welche sich auf Tuning spezalisiert haben immer wieder, anhand der erfochtenen Urteile.
Um Klarheit für dich zu schaffen würde ich vllt. mal eine unverbindliche Anfrage an http://www.rhd-speedmaster.com/ stellen welche sowohl Abnahmen für den Motorsport, als auch für den Straßenverkehr machen.

Hallo,

es gibt beim TÜV-Süd eine F&A Seite: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq
Hier die Antwort auf die Frage nach Kombination Auspuff, Downpipe und Ansaugung:

Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt.
Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Eine Fahrgeräuschmessung ist bei der Kombination von EG/ECE Abgaskomponenten mit geänderten Ansaugsystemen grundsätzlich notwendig. Weiterhin kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung.

Ergo: ECE Komponenten können frei kombiniert werden. Kommt jedoch eine Komponente (die Einfluss auf Geräusch/Abgas/Leistung hat) ohne ECE - nur mit ABE oder Teilegutachten - hinzu, dann muss das Gesamtsystem vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.

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Jetzt das Beispiel meiner LE. Softwareupdate und Milltek sind eingetragen und der db Wert angehoben. Wenn ich jetzt noch eine HJS Downpipe (ECE) nachrüste - Muss ich dann wieder alles abnehmen und eintragen lassen?