Mir geht es bei der Felgen Frage wie dir, auch ich habe Jahrzehnte lang gepulverte Felgen gefahren und noch nie hat ein Hahn danach gekräht.
Ich kenne auch niemanden der deshalb mal Probleme gehabt hätte und kenne es ebenfalls nur aus den Medien.
Ehrlich gesagt habe ich es bei meinen Winter Felgen wieder vor machen zu lassen, vor dem nächsten Winter und wenn die Sommer Felgen irgendwann unschön werden, durch Steinschlag etc werde ich diese höchstwahrscheinlich auch Pulvern lassen.
Ich denke das ist immer noch eine Grauzone. Wobei ich mich frage, wie man eine professionell pulverbeschichtete Felge, von einer lackierten Felge optisch unterscheiden will.
Lackieren ist im übrigen auch nicht zulässig, wenn die Felge vorher per Strahlen oder chemisch entlackt wird. Nur anschleifen ohne den geringsten Abtrag des Felgen Materials ist zulässig.
Beim pulvern ist der vorgeschobene Grund (also meines Wissens nach) das eine thermische Veränderung stattfinden soll.
Was natürlich absoluter Blödsinn ist.
Allerdings wurden die Mitarbeiter des TÜV SÜD letztes Jahr darauf hingewiesen, bei der HU auf gepulverte Felgen zu achten. Jetzt kommst der Punkt, dass allerdings sehr viele Felgen serienmäßig bereits Pulverbeschichtet sind, weshalb das in der Praxis eigentlich keine Anwendung findet.
Ja, die Temperatur gehört neben der Oberflächen Veränderung und den möglichen Säure/Lauge Resten in den Material Poren, welche dort angeblich weiter arbeiten sollen auch zu den Gründen.
Das der TÜV explizit darauf hingewiesen wurde zu prüfen ist meiner Meinung nach aber auch schon ein paar Jahre her, hab ich zumindest damals als das Thema aufkam auch schon gehört.
Man könnte sich ja mal den Spaß machen und während einem Trackday die Temperaturen der Felgen messen, wenn die Scheiben so richtig am glühen waren. Ich denke da müsste man diese Felgen auch als geschwächt, durch zu hohen und dazu noch ungleichmäßigen Hitze Eintrag ansehen und aus dem Verkehr ziehen.
Dafür gibt es Firmen, die sich u.a. auf Eintragung der PP spezialisiert haben. Auch Sitz-Tieferlegungen gibt es mit Eintragung (das Geld würde ich mir aber auch sparen)
Bei den Felgen gibt es extra Pulverkabinen, die nicht so heiß werden - extra für Felgen-Pulvern. Nun soll mal ein TÜV Prüfer feststellen ob ich die Felgen da pulvern lassen habe oder woanders
Na ja… spezialisiert würde ich das nicht nennen. Die lehnen sich einfach so weit aus dem Fenster ohne sich dabei auf ein Teilegutachten stützen zu können. Also ein seriöser TÜV-Prüfer würde das so nicht machen. Immerhin geht es hier nicht um eine Sichtkontrolle: „Ja das wird schon halten“ . sondern um ein Teilegutachten zu bekommen müssen ja, je nach Bauteil, auch verschiedenste, teilweise zerstörende Prüfungen des Bauteils gemacht werden.
Also ich bin beruflich in der Materie „Metall-Hitze“ usw. Und ich kann jedem versichern dass bei 200 Grad noch keine Gefügeveränderung Auftreten scheisse… wer hat sich das nur ausgedacht. Aber gerade in meinem Bereich gibt es immer theoretische und reale Ansichten.
z.B gilt ein Stahl in den entsprechenden Einteilungen, ab einem Cromgehalt von 10.5% als Nichtrostend.
Das stimmt aber nicht! In der Praxis sind es min. 12% die es braucht um eine geschlossene Oxidschicht zu bilden. Deutschland ist da irgendwie speziell. Fehler werden nunmal gemacht! Aber korrigiert (bzw. Zugegeben ) werden sie leider nur selten
Tut mir leid aber das ist sowas von Unsinn, wenn kein Teilegutachten besteht, wird die Veränderung halt nach §21 geprüft, der TÜV Prüfer bei RHD-Speedmaster beispielsweise ist ein Homogolationsprüfer, dagegen können die meisten Stadt-/Dorfprüfer nur abstinken, da sie zum Großteil eh nur Dienst nach Vorschrift machen und auch oft keine Ahnung haben was überhaupt in welcher Kombination möglich ist. Der Prüfer bei RHD sorgt u.a. aber auch dafür das bspw. Chinesische Hersteller ihre Auto’s bei uns überhaupt erst verkaufen oder zulassen können, wenn sie die Normen erfüllen oder eben auch nicht in den Handel kommen, weil es Sicherheitsbedenken gibt. Ebenfalls sorgen Sie dafür das du dir ein Auto aus Japan importieren und hier fahren kannst, was in der EU nie verkauft und dementsprechend auch nie geprüft wurde, da ist dann das komplette Fahrzeug eine §21.
Und wenn Firmen, die eng mit Homogolationsprüfern zusammen arbeiten, solche aufwendigen Gutachten erstellen und eintragen, dann hat das nicht nur Hand und Fuß sondern ist auch wasserdicht. Da lehnt sich absolut niemand für die paar Kröten und den riesen Prüfaufwand aus dem Fenster.
Zudem haben die Recaro PP eine ABE, die Seitenkonsolen von 55Parts haben ebenfalls eine Prüfnummer, das einzige was dort im Raum steht ist, das Austragen der Seitenairbags und da gehen die meisten Herrschaften vom TÜV einfach nicht mehr gerne ran, weil sie Order von der Zentrale haben, keine Eintragungen mehr vorzunehmen, wenn Sicherheitsmerkmale entfernt wurden, nicht weil die Prüfer nicht wollen, sondern weil ihnen vom Arbeitgeber kaum noch Freiraum gelassen wird.
Speedengineering trägt die Sitze übrigens genauso ein, alles Firmen die es längst nicht mehr gäbe, wenn die nur fragliche Bauteile abnehmen würden.
Da gibt es leider keine pauschale Antwort darauf, das ist immer auch ein bisschen an die internen Vorgaben der jeweiligen Prüforganisation und des Bundeslandes gekoppelt. Aus meiner Erfahrung her, hast du mit vorhanden Airbags bei Sitzänderung aber deutlich weniger Probleme.
In wie weit die CS Sitze Papiere besitzen und welches Abnahmeverfahren benutzt wurde entzieht sich aber leider meiner Kenntnis. Es gibt auf jeden Fall einige die, die CS im GRY fahren und auch eingetragen haben.
Mein Vorschlag such dir die Links raus, von den Bauteilen die du eintragen lassen möchtest, pack sie in eine E-Mail und stelle eine Vorabanfrage bspw. an RHD oder deine gewünschte Prüforganisation. Im Falle von RHD würde die dann schauen ob die exakt diese Kombination eventuell schon mal abgenommen haben, sollte das der Fall sein so ist bereits ein Vergleichsgutachten vorhanden und vor Ort muss dann nur noch geprüft werden ob der Einbau fachgerecht ausgeführt wurde und es gibt die Eintragung.
Falls nicht dauert es etwas länger wird aber mit Termin oft noch am selben Tag geprüft und je nach Ergebniss wird direkt oder eben auch nicht bescheinigt.
Die finalen Papiere für die Eintragung bei der Zulassungsstelle gibt es nach positiver Prüfung oftmals ca. 14-Tage später per Post und diese sind dann auch bereits digital beim KBA hinterlegt.
Was genau ist denn jetzt an dem, was ich geschrieben habe bitte Blödsinn?
Wir sind doch eigentlich genau einer Meinung, doch nun ist es nun mal so, dass zum Beispiel die Sitz Tieferlegung von Speed Engineering nur von einer einzigen Prüfstelle beziehungsweise von einem Prüfer dort eingetragen wird. Wenn es so einfach wäre, wie du sagst, dann nenn mir bitte einen einzigen andern am besten hier in Baden-Württemberg, der mir eben diese Konsole einträgt. Hier wirst du keinen finden und das liegt nicht nur am Druck/Anweisungen den/die die von oben bekommen, sondern weil sich eben keiner soweit aus dem Fenster lehnen will. auch Oneman Prüfstellen wie zum Beispiel hier von der Dekra, der auch wirklich krasse Umbauten wie z.B Cupfahrzeuge von Porsche abnimmt, wird ihr nichts ohne Teile Gutachten… beziehungsweise das ist so nicht ganz richtig… Wird dir keine Sitzkonsole ohne Teile Gutachten eintragen.
Glaubst du, der würde nich gern meine 500 € für die Eintragung einstecken?
P.s. Gibt es von Speed Engineering überhaupt ein Material beziehungsweise Festigkeitsgutachten? Ich habe meine Konsolen noch nicht bekommen , deswegen? Frage ich.
Aber ich lasse mich wirklich gern eines Besseren belehren wenn du jemand kennst, der mir die Dinger einträgt abgesehen von Speed Engineering selbst. Nenn mir bitte die Adresse, da wär ich dir wirklich dankbar.
Wenn im Teilegutachten existiert ( von Konsole und Sitz) in dem dein Auto drin steht dann ja. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit bzw. Kenne keinen der dir das einträgt.
Na dann weißt du ja jetzt aus welchem Material deine Konsole ist ja sind wir doch mal ehrlich, ich würde meinen Kopf, als Prüfer, da jetzt ja auch nicht hinhalten und das Ding eintragen. Jetzt kennst du zwar die Kerbschlagfestichkeit, Streckgrenze usw, aber hast keine Ahnung wie das Teil belastet wird. Dann kannst es höchstens noch mit der alten Konsole vergleichen und im eigenen ermessen sagen: ja, das neue Teil ist stabiler als das alte
Dennoch ist es so, dass eine Eintragung bei RHD oder Speed oder einem anderen Tuner „TÜV-geprüft“ und sicher ist. Das sind keine „ich steck dir nen Hunni extra zu“ Prüfer. Das hat Hand und Fuß und hält auch im Streitfall stand.
Ja klar… ich wäre ja auch voll froh wenn ich so einen an der Hand hätte. Nicht falsch verstehen! Wenn die das eintragen bist du Safe aber ich wohne halt nunmal im Süden und hier kenne ich keinen und ernte nur Abfuhr.
Dann fahrt halt zu RHD oder Speedengineering, macht euch vorher einen Termin und los geht’s, kann doch nicht so schwer sein.
Ich hab mein GR da auch 6h hingetrailert, hab einmal komplett alles abnehmen lassen von Sitzen, über TRD Teile, Tom’s Heckflügel, Wagner Competition Ladelufkühler und hab dafür jetzt einfach meine Ruhe. Verstehe dieses Jammern immer nicht. Ist nicht böse gemeint aber kein Prüfer wird einen Hausbesuch bei dir machen, um deine Teile abzunehmen.
Oder wie ein guter Freund jetzt sagen würde: Man muss auch einfach mal ein bischen wollen!
Jetzt sind wir wieder ein bisschen am Thema vorbei. Ich sagte keiner trägt mir das ein! Dann sagtest du: kein Problem nach §21. aber es ist nunmal so. Ich meine klar. Mein komplettes Quat ist nach §21 eingetragen worden, ich habe drei Seiten Fahrzeugschein…
Aber bei Sitzen ist es nunmal so, dass sich hier keiner " aus dem Fenster lehnen will"
Und 5 Stunden hin, eintragen, und wieder zurück… Nee da hab ich echt zu wenig Zeit für. Wie gesagt es sind ja nur die Konsolen bei mir, die sieht man ja nicht. Der Rest ist eingetragen! Aber wenn es so einfache wäre wie du sagst, würde es ja bestimmt auch Eintragungen in meiner Nähe geben. Ist halt leider nicht so.