Ich konnte in der Zwischenzeit schon herausfinden, dass das geschlossene Ventil (Plumb back) wohl bei einigen GR Yaris fahrer*innen zu einem Leistungsplus geführt haben soll, da dass OEM Ventil bereits undicht ist/war. Bei einigen hat auch die Nadel von der Ladedruckanzeige nicht mehr so „rumgetanzt“.
Ich mag zwar das leise Zischen echt gerne wenn ich vom Gas gehe (das offene ist aber nicht so … legal), aber an sich überwiegen (für mich) hier die Vorteile vom geschlossenen Ventil (Plumb back) …
Ich fahre das offene Ventil, und das es nicht unbedingt legal ist ist eine Trugschluss, das Geräuschverhalten bezieht sich immer auf das Standgeräusch in dem man das BOV nicht hört, dieses Teil bedarf sogar nicht mal einer abnahme, das es bereits vorinstalliert ist und jedes Fahrzeug mit Turbolader eines besitzt.
Viele Gutachter und auch Polizisten sind da aber mit gefährlichem Halbwissen unterwegs, kommt es zu Gerichtsverfahren wegen geänderten Schubumluftventilen scheiteren diese meist zugunsten der Fahrzeuginhaber.
Die haben sogar eine 24h Notfallnummer.
Kommsg du also in der Nacht in eine Kontrolle und kannst dem Polizisten das nicht selbst verständlich erklären, kannst du die auch mitten in der Nacht erreichen und der Anwalt, dessen Fachgebiet ist erklärt es dann dem Polizisten, das ist oft auch besser als sich mit denen rumzustreiten und man entgeht so auch einer Stilllegung bzw. Beschlagnahme, weil die Herren in Blau keine ausreichende Ahnung haben und dann vom Anwalt aufgeklärt werden.
Ich werde mir den Anwalt bzw. die Nummer gleich mal „merken“ (im Telefon, als Zettel im Auto, …) damit ich das für den fall der Fälle parat habe.
Also würdest du eher das offene (Dual Port), und nicht das geschlossene (Plumb back), empfehlen?
Ich habe natürlich auch hier schon gelesen, dass bei einigen das Dual Port wohl zu viel Ladedruck ablässt, und man zwischen den Gangwechseln bei Vollgas-Beschleunigung hier Sekunden (überspitzt) verliert, da der Turbolader ja den abgelassenen Ladedruck erst wieder aufbauen müsse.
‚das Geräuschverhalten bezieht sich immer auf das Standgeräusch‘:
Schau mal in deinen FZ-Schein, U1 ist Standgeräusch (Serie 76db), U3 ist Fahrgeräusch (Serie 65 db).
Wiki:
’ Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung
Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach [Getriebe] wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt.’
Quelle: wiki ‚Fahrgeräusch‘.
Ich sage da ausdrücklich nichts über ‚Legal oder nicht‘ dieser Ventile, weil ich das nicht weiss, aber das Fahrgeräusch zählt sehr wohl. In xx-Meter Entfernung wird vorbeigefahren, und das Maximal-Geräusch auf dieser Testfahrt wird gemessen. Meist wird das mehrmals wiederholt, auch in beiden Richtungen. Da ist meiner Meinung nach nix mit ‚nur kurz laut‘, es gibt einen Maximal-Pegel (auch wenn dieser nur kurz sein sollte) der gemessen wird.
Nebenbei: Wie Du einen Polizisten mitten in der Nacht bei einer Kontrolle dazu bringen willst, mir einem Anwalt zu telefonieren (was ja jeder behaupten könnte zu sein!!), wäre dann das nächste Thema und wohl nicht sonderlich praxisgemäss. Verpflichtet ist er dazu bei einer normalen Kontrolle sicher nicht.
Das ist so das im Stand etwas Ladedruck verloren geht, ist in Verbindung mit dem iMT aber weniger ein Problem. Strebst du ohnehin eine Sofwareanpassung an empfiehlt sich die offene Variante, möchtest du einfach nur die Schwachstelle ausmärzen greif lieber zum Plump-Back.
Schau dir bitte selbst die Ausführung der Anwälte und die dazugehörigen Rechtsverweise an, ich möchte dir das gerade im Detail nicht erklären warum ein kurzes Zischen nichts mit dem permanenten Geräuschpegel im Stand und bei der Fahrt zu tun hat. Es ist aber unerheblich und unrelevant, da es kein Dauergeräusch ist.
Zudem hat der Polizist sich auch mitten in der Nacht sehr wohl mit meinem Anwalt zu unterhalten, möchte er nämlich mitten in der Nacht mein Auto stilllegen muss er dies ohnehin beim Bereitschaftsstaatsanwalt ankündigen und genehmigen lassen, den gleichen Weg geht aber auch der Anwalt, sprich dieser hat ebenfalls die Möglichkeit den Staatsanwalt zu kontaktieren. Da es problematisch für den Polizisten ist, den Staatsanwalt „umsonst“ oder wegen halbwissen aus dem Bett zu klingeln, bzw. die Konsequenzen für ihn nicht ohne belang wären, täte er gut daran lieber erstmal mit meinem Anwalt zu sprechen als überstürzt zu handeln.
Das würde so viele Fragen aufwerfen:
Lässt sich der Anwalt von JEDEM, ohne jegliches Mandat oder Beratungsvertrag, rund um die Uhr anrufen? Wie genau vertritt er Dich gegenüber dem Polizist (ohne schriftliches Mandat, darf er das überhaupt)? Wie wird er bezahlt (immer noch: kein Mandat)? Schläft er nie (JEDER kann ohne Mandat 24 hours anrufen)?
Bei meinen bisherigen Kontrollen hätte sicher keiner der Polizisten mein Telefon genommen, nur weil ich behaupte (kann er ja nicht kontrollieren) da sei ein Anwalt dran. Soweit ich weiss muss ein Anwalt erstmal seine Legitimation (das Mandat) schriftlich vorlegen.
Warum denkst Du, für eine Untersagung der Weiterfahrt wäre ein Staatsanwalt nötig? Warum denkst Du, ein Polizist (Beamter!) würde Probleme bekommen, wenn er ein Ticket in einer Grauzone möglicherweise (!) falsch ausstellt?
Aber das hat alles nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun und führt viel zu weit.
Ich halte das Argument ‚ist ja nur kurz und nur alle 10 Sekunden, also darf ich die erlaubte MaximalLautstärke überschreiten‘ für durchaus kreativ, aber doch fragwürdig. Schau mal die Ausführungen von 8o7oX vom 27.10 weiter oben.
Und bei (sehr kurzem!) schauen in Deinen Instagram-link sehe ich direkt auf der ersten Seite rechts ein Dokument: ‚Verfahren mit 405,09€ Bußgeld eingestellt‘,
woraus man da ‚ist legal‘ ableitet, erschliesst sich mir auch nicht (vielleicht ging es da aber auch um etwas anderes, ist nicht auf Anhieb zu erkennen).
Egal, ich will das gar nicht weiter diskutieren, und drücke allen die Daumen, die ein (soundmässig) derart auffälliges Teil montieren und mit möglicherweise erloschener Zulassung fahren, für eventuellen Kontrollen und viel Glück mit der Anwalts-Nummer!
Alles wie immer nur meine persönliche Meinung, kann stimmen oder nicht.
Lieber AN, bei so vielen offenen Fragen schreib die Anwälte, von Flensburg8, doch einmal an und lass dich beraten. Ich mieme hier ungerne deinen persönlichen Erklärbär für Rechtsfragen.
Beamter oder nicht, man muss sich nicht alles gefallen lassen und es gibt auch Möglichkeiten einen Polizisten in Schwierigkeiten zu bringen, wenn man den Weg kennt und dieser sich strafbar macht oder sich nicht an die Regeln hält.
Wenn du den Werdegang kennst, wie man einen Polizisten anzeigt, (was man sicher nicht auf dem Polizeirevier, bei seinen Kollegen tut) dann würde dir auch einleuchten warum es für den netten Beamten problematisch wäre sich zu irren und welche Rolle der StAnw. da dann spielt.
Naja egal, das Außerbetriebsetzen eines Fahrzeugs unterliegt dem KBA, da dies in der Nacht aber nicht arbeitet muss irgendjemand die Funktionen übernehmen, hier kommen Bereitschafts- Staatsanwalt und -Richter ins spiel.
Und mehr möchte ich zum Thema: Rechtsverständnis, in diesem Thread auch nicht mehr erläutern.
Keine Ahnung wie oft du schaltest aber alle 10Sek? Zu viel Fast and Furious geschaut?
Dass es ja nur mal kurz „zischt“ und es gar nicht schlimm sei, war übrigens die Aussage der Richterin selbst, als dieser Fall verhandelt wurde. Keine Ahnung welches Video du geschaut hast aber es war scheinbar nicht das Richtige aus der Timeline, schau am besten noch mal nach, die Videos sind in der Timeline alle im Vorschaubild schon beschriftet, vllt. findest du ja das richtige noch.
Anonsten wünsche ich dir auch einen angenehmen Tag.
Moin, ich habe das geschlossene BOV von Turbosmart verbaut.
Auto zieht ein wenig besser über das ganze Drehzahlband durch, wahrscheinlich dadurch weil das Turbosmart deutlich ‚dichter‘ ist (Zwei Dichtringe statt eines wie beim OEM) und weniger Luft entweicht wie bei dem OEM, dementsprechend Zittert die Boostnadel unter Boost auch nicht mehr.
Schaltet auch schneller als das OEM…
Sonst habe ich nichts groß bemerkt.
Hätte u.a. gerne das offene Verbaut, dieses ist aber nicht legal da Öldämpfe von der Kurbelwellengehäuseentlüftung ungefiltert an die Atmosphäre abgegeben werden. Bei einigen ist auch Dreck in die Öffnung des offenen BOV Reingeflogen und danach hat es sich nicht mehr schließen können.
Danke Dir, habe auch das geschlossene bestellt, weil es legal sein soll.
Das Zischen beim offenen fände ich cool, will aber nicht die Aufmerksamkeit der Polizei auf mich ziehen nach dem Motto „Oh, wenn der zischt, hat der sicher auch noch einiges anderes drin. Wir prüfen mal“ und deswegen immer angehalten werden, obwohl das nicht der Fall sein würde.
ich bin jetzt bei knapp über 17000km und eingebaut wurde das Teil Anfang des Jahres bei circa 11000-12000km.
Bin immer noch sehr Zufrieden mit dem Teil und leistet vorne im Motorraum seinen Beitrag.
Ist auch bisher nicht undicht geworden, die Boostnadel zittert weiterhin nicht unter lasst wie mit dem OEM-Teil.