Hallo zusammen,
bitte entschuldigt die vielleicht dumme Frage, aber ich habe diesbezüglich einfach keine Erfahrung:
Mein GR hat die HR Tieferlegungsfedern verbaut und Team Dynamics Felgen. Beides ist eingetragen.
Nun möchte ich eine Milltek AGA verbauen.
Muss ich die auch eintragen bzw. abnehmen lassen?
Sprich: Bezieht dich die ECE nur auf ein Kfz im Serienzustand?
Danke für Eure Hilfe!
Generell ein klares ‚JA‘ als Antwort.
Ob das allerdings derart unabhängige Sachen betrifft, das würde ich mit dem Tüv klären.
Denn, Gegenargument:
Wer weiss, ob nicht durch eine Tieferlegung (und einen möglicherweise extrem grossen Auspuff-topf, was hier nicht der Fall ist) nun die verlangte Bodenfreiheit nicht mehr gewährleistet ist… Es geht ja immer um das generell mögliche…
Tüv-Prüfer und die Herren mit der Mütze denken manchmal kompliziert…
Steht in den ABE nicht sogar drin, dass es für ‚ansonsten Serienzustand‘ gilt? Hab gerade keine zur Hand. Aber es ist doch auch logisch, dass mehrere Sachen die komplette Sachlage verändern.
Anderes Beispiel: Nur weil Federn und Felgen jeweils einzeln ABE haben, heisst das nicht, dass das ganze zusammen (!) noch passt! Also entweder (als Beispiel!) 35 mm tiefer, oder 255er Reifen ohne bördeln. Beides zusammen wird (trotz jeweiliger ABE) möglicherweise nicht mehr passen.
Also Tip: Lass es eintragen, dank vorhandener Papiere ist das ja nix Wildes. Erspart im Zweifelsfall Diskussionen.
worte meines prüfers:
teile mit ece kann man nicht eintragen lassen. die sind automatisch zugelassen. du musst immer das ece dokument mitführen.
würdest du jetzt teile der ansaugung modifizieren wäre das eine einzelannahme wenn kein kombigutachten vorhanden.
im falle, dass die federn und die milltek zusammen nicht passen. würde ich zum gewindefahrwerk raten. das wäre dann tüvig einstellbar.
Wenn das stimmen würde, dann hätte MPS die Milltek weder eintragen KÖNNEN, noch eintragen MÜSSEN. Haben sie aber.
Denn Kombinieren von mehreren Dingen kann ABE/ECE aufheben.
Ob das hier (Auspuff/FW) der Fall ist, kann Ermesenssache eines Kontrollierenden sein (Tiefe des Autos, Topf-grösse).
Logisch wäre natürlich, dass es bei so etwas keine Probleme gibt, aber was ist schon logisch.
Nur meine Meinung, kann stimmen oder nicht.
MPS kann das auch nicht einzeln eintragen lassen. Machen sie auch nicht.
Es geht immer um Eintragung in Verbindung mit anderen Dingen. Das wäre normal eine Einzelabnahme, aber MPS hat die Kohle in die Hand genommen und Kombigutachten erstellen lassen.
Generell sind Standardgutachten immer nur auf ein Fahrzeug im Serienzustand ausgelegt.
Die offene Ansaugung von Pipercross hat deshalb die Milltek in ihr Gutachten mit aufgenommen und nur deshalb kann man Milltek mit offener Ansaugung fahren. Und in diesem Fall wird die Milltek natürlich mit eingetragen. Wenn ich jetzt aber zu MPS gehe und lass Stage 1,2,3… machen darf ich die offene Ansaugung nicht mehr fahren. Wenn ich den LLK ändere auch nicht. Wäre dann alles wieder ne Einzelabnahme.
Wenn man Federn und Auspuff verbaut hat wäre es in der Verantwortung des Prüfers, dass auf dem Schirm zu haben. Kommt aber vermutlich auf die Reihenfolge an in der man es eintragen lässt.
Wenn man die Federn ohne andere AGA eintragen lässt und er misst die Fahrhöhe wird alles passen. Ändert man beides und er misst die Fahrhöhe (unter dem Fahrzeug) wird auffallen ob was schleifen könnte. Da der Auspuff aber an Gummis hängt ist er ein bewegliches Teil und darf tiefer sein als die minimale Fahrzeughöhe. Die genauen Maße kenne ich nicht, sollte aber der Prüfer des Vertrauens drauf haben.
Die Kombi wurde bei mir nach §19.3 abgenommen und muss auch nicht nach Marburg geschickt werden. Allerdings muss es „unverzüglich“ bei der Zulassungsstelle in den Fzg.Schein eingetragen werden.
Genau, das war die Ausgangs-Frage, es ging um Kombinationen von mehreren Dingen und damit wegfallende (generelle) Gültigkeit der jeweiligen ABE/ECE. Und damit dann Eintragungspflicht.
Von ‚einzeln‘ war nicht die Rede.
Ob das hier so ist sehe ich wie Du, könnte (trotz eigentlicher Belanglosigkeit) Ermessenssache (und damit Grund für Diskussionen) sein.