Teilegutachten bald ungültig? TÜV - REFORM | Speed Engineering

TL;DR:

  • Die Erstellung neuer Teilegutachten für Tuning-Teile wird auslaufen, aktuell unbekannt wann genau. Im Raum steht der Nov. 2024 mit einer Übergangsfrist für noch bestehende Termine von Unternehmen die noch ein TÜV-Teilegutachten erstellen möchten.
  • Bis 2028 behalten die aktuellen TÜV-Teilegutachten und ABE’s ihre Wertigkeit, ergo bis dahin kann man die Teile noch in den Fzgs. Teil 1 eintragen.
  • Die Paragraf 19.3 Änderungsabnahme wird es in Zukunft nicht mehr geben.
  • In Zukunft wird man trotz der Vorlage eines Teilegutachtens eine Einzelabnahme durchführen lassen müssen, kostet dementsprechend jetzt mehr € als vorher.
  • Was dann? (Also wie kann man Tuning-Teile in Zukunft eintragen bzw. zur Eintragung über ein Gutachten verifizieren?) - Nur über EG-Typengenehmigungen (Spoiler/Flügel, Canards, Frontlippe/Splitter keine Chance) oder Teiletypgenehmigungen die dann vom KBA geprüft werden. Teiletypgenehmigungen bedeuten für Unternehmen deutlich höhere Kosten, es dauert deutlich länger und das geilste zum aktuellen Zeitpunkt ist, benötigt man dafür eine Einzelabnahme oder wird das so ähnlich wie eine 19.3´er Abnahme und es liegt im ermessen des Prüfers ob er es dann trotzdem einträgt.
  • Warum wird die Regelung nun so geändert bzw. eingeführt? Da es in Deutschland immer noch Unternehmen gibt, die nicht nach Vorgaben Handeln, Prüfen und Eintragen und somit für alle die Suppe verderben. Die TÜV-Prüfer bzw. Organisationen sind nicht diejenigen, die diese neuen Regelungen ins Leben rufen bzw. gerufen haben, sondern das KBA.
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Na, du sollst doch nicht tunen und dein Auto individuell gestalten, wie es dir gefällt. Schliesslich werden so schöne Autos gebaut mit tollem CW Wert wie die ganzen hübschen E Spielzeuge, siehe Tesla, VW usw. Die sind nämlich perfekt.

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