Lieferung der ausstehenden bestellten GRY (auch Limited) / Änderungen der Zulassungs-Regeln

Also kurz zu den Sachen die ab 7. An Bord sein müssen.
Man muss unterscheiden bis zum 7. Zugelassenen Modelle. !!!
Nicht verwechseln mit eurer Zulassung. Das muss unterschieden werden.

Also ist ein Hersteller Zulassung beim KBA, und diese muss bis 7. Erfolgt sein. Alle Zulassungen danach müssen die teile drin haben laut Gesetzes änderung.

Also hat das nichts mit der Auslieferung an euch zutuen. Da das Fahrzeug ja vom KBA zugelassen wurde (coc Papiere)

Das selbe gilt für Fahrzeuge die man kauft (zur Wertsteigerung) lässt dieses ohne Anmeldung (Zulassung)stehen, läuft irgend wann die KBA Zulassung ab. Dieses Fahrzeug kann dann nicht mehr zugelassen werden in Deutschland.

Ist voll kompliziert das Thema. Musste ich vor zwei Jahren in der Ausbildung machen. :face_with_peeking_eye: