bei meinem jüngst erworbenem liegt der Innenspiegel/ Rückspiegel im Handschuhfach, was ich sehr begrüße.
Die Zulässigkeit der De-Installation sei mal dahingestellt, kläre ich mal bei Gelegenheit mit dem TÜV.
Die Frage: Was für ein Sensor befindet sich auf der Vorderseite und was versorgt das Kabel?
Ich vermute mal, dass es mit dem automatischen Abblenden zu tun hat und vorne nur ein Helligkeitssensor ist, der sagt im Dunkeln abblenden und im Hellen nicht.
Fehlermeldungen gibts keine.
TÜV sollte deswegen kein Problem sein, solange Du auf beiden Seiten Aussenspiegel hast. Siehe LKW und Handwerker-Autos, die hinten gar kein Fenster haben…
Zum Sensor: Kann das evtl auch der Regensensor sein? Stell auf Automatik, spritz Wasser auf die Scheibe, dann wäre das geklärt oder ausgeschlossen.
Ich hatte auch schon überlegt, statt Innenspiegel dauerhaft ne Kamera auf den Monitor zu legen, weil der Spiegel ja mega im Sichtfeld hängt!). Hab mir dann aber doch mit der Höherlegung geholfen, die bringt viel.
Fun fact am Rande: Der Scheibenwischer löst bei mir jedesmal kurz (Intervall, so 3 oder 4x) aus, wenn ich die Garagen-Fernbedienung auslöse. Kein Witz! Die Werkstatt stand auch fassungs- und Lösungs-los daneben, als ich denen das vorführte.
Na ja, ist ja nix Wildes, bleibt so.
Hmm, Regensensor kann ich mir fast nicht vorstellen, da er ja je nach Einstellung des Spiegels nicht im Wischbereich „senst“ und so weit weg von der Scheibe kann das imho nur nen Helligkeitssensor sein… hoffentlich nicht für Abblendlichtautomatik sondern nur für den automatsich abblendenden Innenspiegel.
TÜV würde ich tatsächlich dazu drängen mir den Ausbau in die Papiere einzutragen, da existieren ja unterschiedlichste Meinungen in allen möglichen Foren.
… einfach nen 190cm Prüfer suchen, den Sitz ganz zurück und hochstellen, dann soll er mal vergleichen, ob das winzige Sichtfeld hinten es rechtfertigt, sich die Sicht nach vorne rechts um ca 30% einzuschränken.
Der Innenspiegel in Kombination mit dem Monitor ist wirklich eine Störende Sichtbehinderung:-)! Wenn es keine Probleme mit der Elektronik und Tüv gibt ist das Handschuhfach der beste Ort für die Sichtbremse;-)!
Ich habe mich auch daran gestört - gerade in Rechtskurven hätte ich das Ding und den Monitor am liebsten rausgerupft. Die Höherlegung hat bei mir schon geholfen. Der Spiegel hängt bei dieser Höherlegung quasi an der Decke und ist ok für mich.
Bin gespannt was der Tüv sagt- dürfte eigentlich ok sein weil die Sicht nach hinten sowieso nicht der Hit ist. Eine einfachen schlanken Innenspiegel und einen tieferen Monitor hätte ich mir trotzdem gewünscht:-)!
Wer hat sich diesen Okulüten nur ausgedacht:-)? Ob der nüchtern war?
Viele Grüße und gute Fahrt!
Ich bin auch äußerst gespannt! Der Monitor stört meine Sicht nicht, aber den Spiegel würde ich am liebsten abmontieren. Bin viel Kastenwagen gefahren und bin es gewohnt, nur in die Außenspiegel zu gucken.
Bisher konnte ich auch nach stundenlanger Recherche keine eindeutige Antwort finden. Ich fürchte, da der Spiegel serienmäßig ist, dass man ihn nicht abmontieren darf. Man muss alle vorhandenen Spiegel sogar so einstellen und vor jedem Fahrtantritt sicherstellen, dass man beste Sicht nach hinten hat. Das würde bedeuten, dass man ihn nicht einmal zur Seite klappen darf, um eine kurvige Straße zu fahren. Zumindest habe ich das bisher so verstanden.
Allerdings ist es sehr sicher erlaubt, das Auto bis unters Dach zu beladen, auch wenn dadurch die Sicht durch die Heckscheibe vollständig verdeckt wird, das sagt ein sogenannter Verkehrsrechtsexperte in der „Welt“.
Also: Mein Spiegel soll dringend ab oder zumindest näher ans Dach, damit ich Rechtskurven sehen kann! Wer hilfreiche Infos hat, bitte raus damit
Ich habe die Spiegelerhöhung von Foresight. Damit komme ich gut klar. Gerade in Rechtskurven werde ich nicht mehr von der schlechten Sicht ausgebremst.
Der Spiegel hängt dadurch näher am Dach und ist trotzdem noch brauchbar:-)!
Zwischenstand: TÜV wird „unter gar keinen Umständen“ den Spiegel austragen.
TÜV: Toyota hat das Auto so zur Zulassung typisiert, 500-seitiges Zulassungsgutachten, Teil der Allgemeinen Betriebserlaubnis … Blablabla
ICH: Ich sehe aber nach vorne rechts nichts und nach hinten so wenig, dass es diese Einschränkung unter gar keinen Umständen rechtfertigt.
TÜV: Mir egal
ICH: Was soll denn schon von hinten kommen? (Nur gedacht )
Was soll ich sagen, er war nicht mal bereit sich reinzusetzen und sich selbst ein Bild zu machen
Gibt es kleine Spiegel, die eine E-Kennzeichnung haben, die ich statt des originalen einbauen kann?
Druckt jemand nicht nur „Riser“ sondern so eine Art Universalhalter, an die man irgendwas dranklabustert?
Erstaunlich. Das ‚mir egal‘ vom TÜV habe ich allerdings auch schon erlebt.
Da kannst Du fast noch froh sein, dass er Dir auf Dein ‚sehe nix‘ nicht verboten hat, heim (oder sonstwie zukünftig generell!) zu fahren! Und ‚ohne Übersicht darf man nicht fahren‘ oder so…
Nun wäre es ja interessant zu wissen, was wäre denn die Strafe, bei Kontrolle keinen Innenspiegel zu haben? Erlöschung der Zulassung (also fahren ohne Versicherungsschutz) oder nur ‚macht 20 Euro‘?
Kleinere Spiegel, die eine Zulassung haben, dürften kaum etwas bringen (weil nur wenig kleiner). Höherlegung bringt aber ne Menge, da stimme ich GRAndreas voll zu.
Wie gesagt bringt zumindest bei mir die Spiegelerhöhung von Foresight viel mehr Sicht-gerade in Rechtskurven. Ich bin damit sehr zufrieden. Es rappelt und wackelt zudem nicht ein bisschen:-)! Ohne Innenspiegel könnte ich mir vorstellen, dass die Versicherung Theater macht. Bei einer Polizeikontrolle gibt es garantiert auch Schwierigkeiten. Das möchte sich bestimmt fast jeder ersparen - wegen einer Kleinigkeit Theater zu haben…
Viele Grüße:-)!
Du musst nen Spiegel o.ä. haben, aber die Position darfst du selbst bestimmen.
Der Fzg.-Führer musst sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass es funktioniert und er alles sieht.
Meine Interpretation lässt da auch eine digitale Lösung zu. Problem ist glaube ich eher das Desinteresse und mangelnde praxisnahe Fachwissen der Prüfingenieure.
Morgen ist bei uns ein „guter“ Prüfer im Haus. Ich frag den zu dem Thema mal.
Hy,
Ich fände die Lösung ‚auf Monitor‘ immer noch am Besten! Und cool noch dazu! Frag den Tüv-Mann doch auch dazu mal!
Wer auch immer uns das bauen könnte, wobei Kamera ist ja schon da! Also vermutlich über anzapfen des Kontakts ‚fahre Rückwärts‘. Ich denke, da hätte ich möglicherweise eine Firma (fände Marburg sicher gut, wenns ne Firma wäre), die uns das machen könnte.
So hatte ich es ja anfangs auch vermutet! Siehe Handwerker Autos (Caddy etc), LKW usw.
2 Aussenspiegel sonst nix. Wenn ich einen grossen Anhänger dranhabe (bei einem anderen Auto), sehe ich auch nix im Innenspiegel. Bis unters Dach vollladen darf ich auch (wiederum: keine Innensicht)!
Aber hier hatten sich ja einige mit dem Thema beschäftigt und die Auskunft bekommen, es wäre zulassungsrelevant inkl erlöschen der BetrErlaubnis.
Ich wüsste wirklich nicht warum das so sein sollte, aber wer will schon mit der Rennleitung auf der Strasse diskutieren, oder (noch schlimmer) im Falles des Unfalls mit der Versicherung…
Moin, das ist leider nur teilweise richtig.
Natürlich argumentiert man immer mit dem großen Anhänger, Ladung bis unters Dach und teilweise Transporter mit Trennwand.
Generell müssen aber immer 2 Spiegel zur Verfügung stehen. Das Problem in unserem Fall ist, dass das Auto mit Innenraumspiegel typisiert ist und sich kein Prüfer findet, der das austrägt… ich habe inzwischen schon 3 abgeklappert und alle lehnen es kategorisch ab.
Mir würde es überhaupt nichts ausmachen jedesmal bei einer Verkehrskontrolle (hatte eh nur 3-4 in 38 Jahren) belehrt zu werden und aufrechten Hauptes 20 Taler abzudrücken, aber da ich im Schadenfall keinen Bock auf Stress mit der Versicherung habe, habe ich den oben empfohlenen Foresight Adapter montiert… macht’s besser aber für mich nicht ausreichend
Ändert aber nix an der Tatsache, dass ich recht oft den Spiegel einfach nach rechts drehe.
@Hagen 1. Dein Händler hat leider unrecht, es gibt dafür keine Pauschale Aussage. Grundlage dafür ist immer die Typisierung. 2. Du stehst dafür im Fall der Fälle gerade egal was dein Händler sagt.
@GR8 Handwerkerbusse, etc. die keinen Spiegel haben, haben auch keine Scheibe nach hinten. Das ist auch die Begründung warum er in der Typisierung eine Zulassung ohne Spiegel erhalten durfte. „Handwerkerbusse“ mit Scheibe nach hinten haben Spiegel in der Typisierung und dürfen auch nur damit fahren, egal ob der dann immer vollbeladen ist und man eh nichts sieht. Ausnahmen gäbe es jetzt wenn man es als LKW über 3,5T zulässt …, aber das ist für den GRY irrelevant.
@l_andy hat da vollkommen recht. Das Fahrzeug hat in der Typisierung für die Zulassung einen Innenspiegel eingetragen bekommen und muss ihn deshalb behalten. Ein beladener Zustand oder mit Anhänger fahren ist nicht als Dauerzustand zu sehen und daher darfst du fahren wenn die Fälle eintreten. (Beim GRY wird das aber eher selten der Fall sein)
Worte unsers DEKRA Prüfer:
Er hat noch nie einen Kollegen gesehen, der sich bei der HU den Innenspiegel angeschaut hat und nach einer E-Nummer gesucht hat, ebenso weiß er keinen Fall wo ein Polizist das getan hätte. Niemand kennt alle Innenspiegel auswendig! Alle sind damit zufrieden wenn da einfach ein Spiegel ist. (Bitte keine Motorrad Diskussionen anfangen, da ist das alles anders)
@Hagen Wenn du als Lösung für dich z.B. sagst du besorgst dir einen Halter denn du am Dachhimmel befestigst und da dann einen Spiegel montierst, dann darfst du das machen.